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Jura Intensiv Bremen

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AGB

  1. Der Kurs kann nach Kursbeginn beiderseits jeweils zum Ende eines Monates gekündigt werden. Vor Kursbeginn ist eine Kündigung ausgeschlossen. Unbenommen bleibt eine Kündigung aus wichtigem Grunde. 
  2. Bei der Anmeldung zu einem Examenskurs besteht für den Vertragspartner von Jura Intensiv Bremen das Recht, den abgeschlossenen Vertrag binnen 30 Tagen nach Kursbeginn zu widerrufen. 
  3. Die Kursgebühr für einen Examens- oder Assessorkurs wird per Lastschrift eingezogen. 
  4. Die Kursgebühr für den Crash-Kurs ist eine Woche vor Kursbeginn auf folgendes Konto zu überweisen: Sparkasse Münsterland Ost Kontonummer: 135 554 939 BLZ: 400 501 50. Anderenfalls wird eine Mahnpauschale in Höhe von 5 € erhoben. 
  5. Die Examens- oder Assessorkurse beinhalten zwei Wochen Sommerferien und zwei Wochen Weihnachtsferien. 
  6. Feiertagsbedingter Ausfall wird nicht nachgeholt.